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Aktuelles

Neues aus aus Schwelm

Haushaltsantrag der FDP Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langhard,

Die FDP-Fraktion stellt zum Haushalt den nachfolgenden Antrag:

 

  1. In die Ergebnisplanung des Doppelhaushaltes werden für die Kreditermächtigungen in Höhe von

    37,1 Millionen € für das Haushaltsjahr 24,
    45,8 Millionen € für das Haushaltsjahr 25

    die jeweils anfallenden Kreditzinsen nach derzeitiger Marktlage, wie auch sich ergebenden Abschreibungen eingestellt.
     
  2. In die mittlere Finanzplanung werden für die Kreditermächtigung von

    57,3 Millionen Euro für 26,
    28,8 Millionen Euro für 27

    die jeweils anfallenden Kreditzinsen und sich aus den Investitionen ergebenden Abschreibungen eingestellt. Die Verwaltung wird für die sich daraus ergebenden Zusatzbelastungen im Haushaltssicherungskonzept weitergehende HSK-Maßnahmen vorsehen.

    Begründung:

    Die Verpflichtung zur Einstellung der Kreditzinsen und Abschreibungen ergibt sich aus den Grundsätzen der Haushaltsklarheit, dem Transparenzgebot, wie auch dem haushälterischen Vorsichtsprinzip.

    Der vorgelegte Haushalt sieht Kreditermächtigungen in den entsprechenden Höhen in den einzelnen Haushaltsjahren vor. Dem Rat, wie auch den Bürgerinnen und Bürgern in Schwelm, müssen die sich daraus ergebenden Belastungen transparent dargestellt werden.

    Wenn die entsprechenden Projekte in den jeweiligen Jahren nicht umgesetzt werden sollen, so sollten auch die entsprechenden Kreditermächtigungen entfallen. Aus der Sicht der FDP- Fraktion ist jedoch ein Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn entsprechende mit dem Beschluss erkennbare Belastungen nicht gleichzeitig Bestandteil des Haushaltes werden. So wird den Bürgerinnen und Bürgern ein unzutreffendes Bild über die Finanzlage und Finanzierbarkeit vermittelt. Dies widerspricht den dargestellten Haushaltsgrundsätzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Schwunk
    Fraktionsvorsitzender