Sehr geehrte Frau Grollmann,
Die FDP-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag
1. Der Rat kehrt zwingend zur Satzung und Zuständigkeit in der bis zum 18.3.2020 geltenden Form zurück, wenn das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage nicht mehr als hoch einstuft.
2. Der Wirtschaftsförderer der Stadt Schwelm wird aufgefordert, kurzfristig eine Beratung für die Schwelmer Unternehmen zur Liquiditätssicherung und Einführung der Kurzarbeit anzubieten.
Begründung.
Einschränkungen der demokratischen Grundrechte von gewählten Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern müssen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Um die politische Allmacht einzelner weniger nicht ausufern zu lassen, muss die Rückkehr zwingend an
objektive Kriterien gebunden werden.
Derzeit bricht die Wirtschaftsleistung der Schwelmer Unternehmen ein. Nur durch Kurzarbeit und der Sicherung von Liquidität können Insolvenzen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden. Hierauf müssen alle Aktivitäten der Stadt gerichtet werden.
Es ist schon wieder viel zu viel Zeit verloren gegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwunk